Dirk Wittke | Medien-Kooperative

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GNU General Public License (GPL), Version 2
Inoffizielle deutsche Übersetzung

Da es bislang keine offizielle deutsche Fassung der GNU General Public License (GPL) gibt und diese Lizenz bereits mehrfach Bestandteil eigener Projekte war, für die ich sie übersetzt habe, möchte ich diese Übersetzung nun auch anderen Programmierern der Open-Source-Community unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Hinweis für Anwender

Wenn Sie sich entscheiden, diese Übersetzung für Ihre eigenen Projekte zu verwenden, müssen Sie Ihrem Lizenztext folgenden Hinweis unverändert voranstellen:

„Diese deutsche Übersetzung der nachfolgenden Lizenzbedingungen wurde von Dirk Wittke erstellt. Bei der Übersetzung handelt es sich nicht um eine offizielle Übersetzung der Lizenzbestimmungen. Sie wird lediglich mit der Absicht angeboten, Ihnen das Verständnis der im Original auf Englisch vorliegenden Lizenz zu erleichtern. Maßgeblich und rechtlich verbindlich bleibt das englischsprachige Original, an das Sie sich im Zweifelsfall zu halten haben. Bei der etwaigen Nutzung, Änderung und Weiterverbreitung der Open-Source-Software durch Sie verwenden Sie bitte als maßgebliche Lizenz ebenfalls die englischsprachige Originalfassung.
(Deutsche Übersetzung: http://www.medien-kooperative.de/bibliothek_gnu_gpl_2_deutsch.html)
(Englisches Original: http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html)“

Darüber hinaus würde ich mich über eine Benachrichtigung freuen, wenn Sie diese Übersetzung für ein eigenes Projekt nutzen möchten.


GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
(Allgemeine öffentliche GNU-Lizenz)

Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzerklärung zu vervielfältigen und in unveränderter Kopie zu verbreiten, wobei Änderungen nicht zulässig sind.

Präambel

Die meisten Lizenzen für Software zielen darauf ab, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License ebendiese Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern — um sicherzustellen, dass die Software für alle Anwender frei ist. Diese allgemeine öffentliche Lizenz gilt für den Großteil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich zur Anwendung dieser Lizenz verpflichten. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General Public License [zuvor: GNU Library General Public License], der weniger allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz.) Sie können Ihre eigenen Programme ebenfalls dieser Lizenz unterstellen.

Wenn hier von „freier“ Software die Rede ist, bezieht sich das auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit besitzen, Kopien freier Software zu verbreiten (und diese Dienstleistung bei Bedarf in Rechnung zu stellen), dass Sie den Quelltext ausgehändigt bekommen oder auf Wunsch erhalten können, dass Sie die Software verändern oder Teile von ihr in neuen freien Programmen nutzen können — und dass Sie erfahren, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen erlassen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder von Ihnen den Verzicht auf diese Rechte zu fordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder Änderungen an der Software vornehmen.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms — kostenlos oder gegen Gebühr — verbreiten, müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst auch besitzen. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext ausgehändigt bekommen oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen vorlegen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) die Software wird dem Copyright (US-Urheberrecht) unterstellt und (2) Ihnen wird diese Lizenz angeboten, die Ihnen das Recht einräumt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder abzuändern.

Um die Autoren und uns zu schützen, möchten wir zudem sicherstellen, dass jeder begreift, dass für diese freie Software keinerlei Gewährleistung besteht. Wenn die Software von jemand anderem abgeändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich dabei nicht um das Original handelt, damit etwaige von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.

Und schließlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Weiterverbreiter eines freien Programms individuell Patentlizenzen erhalten, durch die das Programm letztendlich proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Benutzung durch jedermann oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND ÄNDERUNG

§0  Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem der Copyright-Inhaber darauf hinweist, dass es unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Programm“ jedes derartige Programm oder Werk und die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ entweder das Programm oder jegliches abgeleitete Werk, das dem Urheberrecht unterliegt, also ein Werk, in dem das Programm oder ein Teil davon – entweder unverändert oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt – enthalten ist. (Im Folgenden gelten im Rahmen dieser Lizenz Übersetzungen ohne Einschränkung als „Änderung“.) Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angesprochen.

Andere Handlungen als die Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung bleiben von dieser Lizenz unberührt und fallen nicht in ihren Geltungsbereich. Der Vorgang der Programmausführung wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms fallen nur dann unter diese Lizenz, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erzeugt wurde). Ob dies zutrifft, hängt von der Funktionsweise des Programms ab.

§1  Sie dürfen unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie Sie ihn ausgehändigt bekommen, auf beliebigen Medien anfertigen und verbreiten, sofern Sie auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise eine entsprechende Copyright-Nennung und einen Haftungsausschluss veröffentlichen, sämtliche Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und jedem anderen Empfänger des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Für den physischen Akt der Überlassung einer Kopie dürfen Sie eine Gebühr verlangen. Ferner dürfen Sie auf eigenen Wunsch eine Gewährleistung gegen Entgelt anbieten.

§2  Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder Teile davon ändern, wodurch Sie ein auf dem Programm basierendes Werk erzeugen. Derartige Änderungen oder Werke dürfen Sie gemäß den Bedingungen aus §1 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie zusätzlich alle nachfolgend aufgeführten Bedingungen einhalten:

a.  Sie müssen in den geänderten Dateien an prominenter Stelle darauf hinweisen, dass Sie die Dateien verändert haben und an welchem Datum jede Veränderung erfolgt ist.

b.  Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, das vollständig oder teilweise von dem Programm oder einem Teil davon abgeleitet ist, als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz unentgeltlich an alle Dritten lizenziert wird.

c.  Wenn das abgeänderte Programm bei der Ausführung im Normalfall interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es bei der für eine derartige interaktive Nutzung gängigsten Startweise eine Meldung mit einer entsprechenden Copyright-Nennung und einem Hinweis darauf ausgibt oder anzeigt, (i) dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist (beziehungsweise, dass Sie eine Gewährleistung anbieten) und (ii) dass die Anwender das Programm unter diesen Bedingungen weiterverbreiten dürfen und (iii) wie der Anwender eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv abläuft, im Normalfall aber keine solche Meldung ausgibt, braucht Ihr auf dem Programm basierendes Werk ebenfalls keine Meldung auszugeben.)

Diese Anforderungen gelten für das abgeänderte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Ausschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und sich vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachten lassen, gilt diese Lizenz samt ihrer Bedingungen nicht für diese Ausschnitte, sobald Sie diese als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie dieselben Ausschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, muss die Weitergabe des Ganzen gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen sich für weitere Lizenznehmer auf das gesamte Ganze und folglich auf jeden einzelnen Bestandteil, unabhängig vom Verfasser, übertragen.

Somit besteht die Absicht dieses Paragrafen nicht darin, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen strittig zu machen, die komplett von Ihnen verfasst wurden; vielmehr besteht die Absicht darin, das Recht zur Kontrolle der Verbreitung von abgeleiteten oder gemeinsamen Werken auszuüben, die auf dem Programm basieren.

Darüber hinaus führt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem gemeinsamen Speicher- oder Vertriebsmedium nicht dazu, dass dieses andere Werk dem Geltungsbereich dieser Lizenz zugerechnet wird.

§3  Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß §2) als Objektcode oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen aus §1 und §2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a.  Liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext aus, der gemäß den Bedingungen aus §1 und §2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium weitergegeben werden muss. Oder:

b.  Liefern Sie es zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, gemäß dem Sie jedem Dritten für eine Gebühr, die nicht über Ihren Kosten für die physische Verbreitung des Quelltextes liegt, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des zugehörigen Quelltextes bereitstellen, der gemäß den Bedingungen aus §1 und §2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium weitergegeben werden muss. Oder:

c.  Liefern Sie es zusammen mit den Informationen aus, die Sie im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verbreitung des zugehörigen Quelltextes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für die nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und auch dann nur, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form zusammen mit einem entsprechenden Angebot gemäß dem vorgenannten Abschnitt b erhalten haben.)

Als Quelltext eines Werks gilt diejenige Form des Werks, die bevorzugt verwendet wird, um Änderungen an ihm vorzunehmen. Im Zusammenhang mit einem ausführbaren Werk wird unter dem „kompletten Quelltext“ sämtlicher Quelltext für alle enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Schnittstellendefinition und aller zur Steuerung der Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei verwendeten Scripts verstanden. Als besondere Ausnahme braucht der verbreitete Quelltext allerdings nichts zu enthalten, was im Regelfall (entweder als Quelltext oder in Binärform) zusammen mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems verbreitet wird, unter dem die ausführbare Datei läuft, sofern diese Komponente nicht selbst zur ausführbaren Datei gehört.

Wenn die Verbreitung einer ausführbaren Datei beziehungsweise von Objektcode erfolgt, indem an einem bestimmten Ort ein Zugang zum Vervielfältigen bereitgestellt wird, dann gilt die Bereitstellung eines gleichwertigen Zugangs zum Vervielfältigen des Quelltextes am selben Ort als Verbreitung des Quelltextes, selbst wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu vervielfältigen.

§4  Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, ändern, unterlizenzieren oder verbreiten, sofern es durch diese Lizenz nicht ausdrücklich gestattet ist. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu vervielfältigen, zu ändern, unterzulizenzieren oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Verlust Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz. Allerdings verlieren Dritte, die von Ihnen Kopien oder Rechte im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, ihre Lizenzen nicht, solange diese Dritten die Lizenzbedingungen weiterhin vollumfänglich einhalten.

§5  Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzuerkennen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Allerdings gewährt Ihnen sonst nichts die Berechtigung, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu ändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, sofern Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) ändern oder verbreiten, signalisieren Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und all ihren Bedingungen zur Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung des Programms oder von darauf basierenden Werken.

§6  Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weiterverbreiten, erhält der Empfänger vom ursprünglichen Lizenzgeber automatisch eine Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung des Programms gemäß den Bedingungen dieser Lizenz. Sie dürfen den Empfängern keine Einschränkungen bei der Wahrnehmung ihrer hierin eingeräumten Rechte auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

§7  Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder eines beliebigen anderen Grunds (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (durch richterliche Verfügung, Vergleich oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, befreien diese Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Falls Sie das Programm nicht unter gleichzeitiger Einhaltung Ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen relevanten Verpflichtungen verbreiten können, dürfen Sie das Programm somit überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen zuließe, die direkt oder indirekt Kopien von Ihnen erhalten, bestünde die einzige Möglichkeit zur Einhaltung sowohl der Patentlizenz als auch dieser Lizenz darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter bestimmten Umständen als nicht durchsetzbar erweisen, so soll der Paragraf seinem Sinne nach Anwendung finden; unter sonstigen Umständen soll der Paragraf als Ganzes Anwendung finden.

Der Zweck dieses Paragrafen besteht nicht darin, Sie dazu zu bewegen, irgendwelche Patente oder sonstigen Schutzrechtsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit derartiger Ansprüche anzufechten; dieser Paragraf besitzt einzig den Zweck, die Integrität des Systems zur Verbreitung freier Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen umgesetzt wird. Viele Personen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu dem großen Softwareangebot geleistet, das mithilfe dieses System verbreitet wird; es liegt am Autor/Spender, zu entscheiden, ob er Software über ein anderes System vertreiben will, und ein Lizenznehmer hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.

Die Intention dieses Paragrafen besteht darin, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz gilt.

§8  Falls die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Copyright- Inhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, zum Ausschluss dieser Staaten eine ausdrückliche geografische Beschränkung für die Verbreitung angeben, sodass die Verbreitung nur in und zwischen Staaten gestattet ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall umfasst diese Lizenz die Beschränkung, als wäre Sie im Text dieser Lizenz schriftlich niedergelegt.

§9  Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Fassungen der General Public License veröffentlichen. Derartige neue Fassungen werden dem Sinn nach der vorliegenden Fassung entsprechen, können aber im Detail abweichen, um auf neue Probleme oder Anliegen einzugehen.

Jede Fassung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Falls für das Programm angegeben ist, dass es einer Versionsnummer dieser Lizenz oder einer neueren Fassung („any later version“) unterliegt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder der genannten Fassung oder einer beliebigen neueren Fassung zu befolgen, die von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Falls für das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angegeben ist, können Sie sich für eine beliebige jemals von der Free Software Foundation herausgegebene Fassung entscheiden.

§10 Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbeziehen möchten, deren Vertriebsbedingungen abweichend ausfallen, schreiben Sie dem Autor und bitten Sie ihn um Erlaubnis. Im Falle von Software, die dem Copyright der Free Software Foundation unterliegt, schreiben Sie an die Free Software Foundation; in diesem Zusammenhang machen wir manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen abhängen, einerseits den freien Status aller Werke beizubehalten, die von unserer freien Software abgeleitet werden, und andererseits die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

§11 DA DAS PROGRAMM GEBÜHRENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES DURCH GELTENDES RECHT ZUGELASSEN IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER SONSTIGEN PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG BEREIT, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR BESONDERE ZWECKE. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR SÄMTLICHE ERFORDERLICHEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN.

§12 IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST EIN COPYRIGHT-INHABER ODER DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE VORSTEHEND GESTATTET ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR ZU MACHEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER, BESONDERER ODER ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN AUS DER ANWENDUNG BEZIEHUNGSWEISE DEM UNVERMÖGEN ZUR ANWENDUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, FEHLERHAFTE DATENVERARBEITUNG, VON IHNEN ODER DRITTEN ERLITTENE VERLUSTE ODER DEM UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT EINEM ANDEREN PROGRAMM), AUCH WENN EIN COPYRIGHT-INHABER ODER DRITTER ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WORDEN SEIN SOLLTE.

ENDE DER BEDINGUNGEN

Anwendung dieser Bedingungen auf eigene neue Programme

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es für die Allgemeinheit von größtmöglichem Nutzen ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weiterverbreiten und verändern kann.

Zu diesem Zweck fügen Sie folgende Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie am Anfang jeder Quelldatei einzufügen, um den Ausschluss jeglicher Gewährleistung möglichst wirkungsvoll zu vermitteln; jede Datei sollte zumindest die Copyright-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo die vollständigen Hinweise zu finden sind.

Auf Englisch:

[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung, was das Programm tut]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]

This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA

Zum besseren Verständnis hier die deutsche Übersetzung:

[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung, was das Programm tut]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]

Bei diesem Programm handelt es sich um freie Software; Sie können es gemäß den Bedingungen der von der Free Software Foundation veröffentlichten GNU General Public License – entweder in der Version 2 oder (auf eigenen Wunsch) einer neueren Fassung – weiterverbreiten und/oder verändern.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die implizite Gewährleistung der GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT oder EIGNUNG FÜR BESONDERE ZWECKE. Weitere Einzelheiten finden Sie in der GNU General Public License.

Zusammen mit diesem Programm sollten Sie eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie bitte an die Free Software Foundation, Inc., Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA.

Fügen Sie außerdem Angaben hinzu, wie Sie elektronisch oder per Briefpost zu erreichen sind.

Falls es sich um ein interaktives Programm handelt, sorgen Sie dafür, dass es nach dem Start im interaktiven Modus einen kurzen Hinweis wie den folgenden ausgibt:

Auf Englisch:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type 'show w'.

This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type 'show c' for details.

Zum besseren Verständnis hier die deutsche Übersetzung:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Für Gnomovision gibt es KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG; geben Sie 'show w' ein, um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Hierbei handelt es sich um freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen gerne weiterverbreiten dürfen; geben Sie 'show c' ein, um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Die hypothetischen Befehle 'show w' und 'show c' sollten die entsprechenden Abschnitte der General Public License anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Befehle auch anders als 'show w' und 'show c' heißen; es könnte sich auch um Mausklicks oder Menübefehle handeln — ganz so, wie es zu Ihrem Programm passt.

Gegebenenfalls sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule/Universität eine „Copyright-Verzichtserklärung“ für das Programm unterzeichnen lassen. Hier ein Beispiel (ändern Sie die Namen):

Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche an dem von James Hacker geschriebenen Programm 'Gnomovision' (das Compiler zu Durchläufen veranlasst).

[Unterschrift von Ty Coon];, 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident

Diese General Public License gestattet es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Falls es sich bei Ihrem Programm um eine Funktionsbibliothek handelt, könnte es für Sie sinnvoller sein, das Linken bzw. Binden proprietärer Anwendungen mit dieser Bibliothek zu gestatten. Für ein solches Vorhaben verwenden Sie die GNU Lesser General Public License (zuvor: GNU Library General Public License) anstelle dieser Lizenz.


Den englischen Originaltext dieser Lizenz finden Sie hier.